Adoption 2011sgesetz der VR China 2010
1. Kapitel: Allgemeine Regeln
§ 1 Um legale Adoption 2011sbeziehungen zu schutzen und die Rechte der an Adoption 2011sbeziehungen Beteiligten zu sichern, wird dies Gesetz bestimmt.
§ 2 Adoption 2011en mussen fur den Unterhalt und das Aufwachsen der minderjahrigen Adoptierten von Nutzen sein, die legalen Rechte der Adoptierten und der Adoptierenden gewahrleisten, die Grundsatze der Gleichberechtigung und Freiwilligkeit achten und durfen nicht die gesellschaftliche Moral verletzen.
§ 3 Adoption 2011en durfen nicht die Gesetze und sonstigen Rechtsnormen zur Geburtenplanung verletzen.
2. Kapitel: Errichtung von Adoption 2011sbeziehungen
§ 4 Die folgenden unter vierzehnjahrigen Minderjahrigen konnen adoptiert werden:
1. Waisen, die Vater und Mutter verloren haben;
2. Kinder(2), deren leibliche Eltern nicht aufzufinden sind;
3. Kinder, deren leibliche Eltern aus besonderen Grunden nicht die Kraft haben, sie zu unterhalten(6).
§ 5 Die folgenden Burger und Organisationen konnen zur Adoption 2011 geben:
1. Die Vormunder von Waisen;
2. Organe der sozialen Wohlfahrt;
3. leibliche Eltern, die aus besonderen Grunden nicht die Kraft haben, Kinder zu unterhalten(6).
§ 6 Adoptierende mussen die folgenden Bedingungen samtlich erfullen:
1. sie mussen kinderlos sein;
2. sie mussen die Fahigkeit haben, den Adoptierten zu unterhalten(6) und zu erziehen;
3. sie durfen nicht an einer Krankheit leiden, bei der man nach medizinischen Erkenntnissen keine Kinder adoptieren sollte;
4. sie mussen mindestens 30 Jahre alt sein.
§ 7 Wer das Kind eines blutsmaBig bis zum dritten Grade Seitenverwandten gleicher Generation(3) adoptiert, unterliegt nicht den Beschrankungen nach § 4 Nr.3, § 5 Nr.3 und § 9 und auch nicht der Beschrankung, daB der Adoptierte noch nicht 14 Jahre alt sein darf.
Wenn Auslandschinesen das Kind eines blutsmaBig bis zum dritten Grade Seitenverwandten gleicher Generation adoptieren, unterliegen sie auch nicht der Beschrankung, daB der Adoptierende kinderlos sein muB.
§ 8 Ein Adoptierender kann nur ein Kind adoptieren. DaB der Adoptierende kinderlos sein muB und nur ein Kind adoptieren darf, gilt nicht fur den, der eine Waise oder ein behindertes Kind adoptiert, oder der ein Kind adoptiert, dessen leibliche Eltern nicht aufzufinden sind(2), und das von einem Organ der sozialen Wohlfahrt unterhalten wird.
§ 9 Wenn ein unverheirateter Mann ein Madchen adoptiert, muB zwischen Adoptierendem und Adoptierter ein Altersunterschied von mindestens 40 Jahren bestehen.
§ 10 Wenn die leiblichen Eltern ein Kind zur Adoption 2011 geben, mussen dies beide Eltern gemeinsam tun. Wenn ein leiblicher Elternteil unklar ist oder sich nicht auffinden laBt, kann der andere das Kind allein zur Adoption 2011 geben. Ehepaare konnen Kinder nur gemeinsam adoptieren.
§ 11 Bei der Adoption 2011 mussen beide Seiten, die Adoptierenden und diejenigen, die das Kind zur Adoption 2011 geben, freiwillig handeln. Wenn ein zehnjahriges oder alteres Kind adoptiert wird, muB auch das Einverstandnis des Adoptierten eingeholt werden.
§ 12 Wenn die Eltern eines Minderjahrigen beide nicht voll zivilgeschaftsfahig sind, darf der Vormund des Minderjahrigen ihn nicht zur Adoption 2011 geben; dies gilt jedoch nicht, wenn die Moglichkeit besteht, daB die Eltern den Minderjahrigen erheblich gefahrden.
§ 13 Wenn ein Vormund eine minderjahrige Waise zur Adoption 2011 gibt, muB er das Einverstandnis derjenigen einholen, die [fur das Kind] unterhaltspflichtig(6) sind. Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht damit einverstanden ist, daB das Kind zur Adoption 2011 gegeben wird, und der Vormund das Amt des Vormunds nicht weiter ausuben will, muB nach den »Allgemeinen Grundsatzen des Zivilrechts« der Vormund ausgetauscht werden.
§ 14 Stiefvater und Stiefmutter konnen mit dem Einverstandnis der leiblichen Eltern ein Stiefkind adoptieren, ohne den Beschrankungen nach § 4 Nr.3, § 5 Nr.3 und § 6 und den Beschrankungen zu unterliegen, daB der Adoptierte noch nicht 14 Jahre alt sein darf, und daB nur ein Kind adoptiert werden darf.
§ 15 Adoption 2011en mussen bei der Volksregierungsbehorde(4) der Volksregierung auf Kreis- oder hoherer Stufe registriert werden. Die Adoption 2011sbeziehung entsteht mit dem Tag der Registrierung. Adoption 2011en von Kindern, deren leibliche Eltern nicht aufzufinden sind (2), mussen von der registrierenden Volksregierungsbehorde vor der Registrierung bekanntgemacht werden. Wenn die an einer Adoption 2011sbeziehung Beteiligten eine Adoption 2011svereinbarung schlieBen wollen, konnen sie dies tun. Wenn einer der an einer Adoption 2011sbeziehung Beteiligten es verlangt, muB die Adoption 2011 offentlich beurkundet werden.(5)
§ 16 Nach Errichtung einer Adoption 2011sbeziehung muB die Offentliche Sicherheitsbehorde [=die Polizei] entsprechend den einschlagigen staatliche Vorschriften die Haushaltsregistrierung des Adoptierten durchfuhren.
§ 17 Waisen und Kinder, die zu unterhalten(6) die leiblichen Eltern nicht die Kraft haben, konnen von Verwandten und Freunden der leiblichen Eltern unterhalten werden. Auf [diese] Beziehung zwischen Unterhaltendem und Unterhaltenem(6) werden [die Bestimmungen fur] Adoption 2011sbeziehungen nicht angewandt.
§ 18 Wenn ein Gatte stirbt, und der andere ein minderjahriges Kind zur Adoption 2011 gibt, haben die Eltern des Verstorbenen ein Vorrecht darauf, das Kind zu unterhalten (6).
§ 19 Wer ein Kind zur Adoption 2011 gibt, darf nicht mit der Begrundung, daB er ein Kind zur Adoption 2011 gegeben hat, unter Verletzung der Bestimmungen uber die Geburtenplanung noch ein Kind gebaren.
§ 20 Es ist streng verboten, Kinder zu kaufen und zu verkaufen oder unter dem Vorwand einer Adoption 2011 Kinder zu kaufen oder zu verkaufen.
§ 21 Auslander konnen aufgrund dieses Gesetzes in der VR China Kinder adoptieren. Wenn Auslander in der VR China Kinder adoptieren, mussen die zustandigen Behorden des Landes, in dem sie sich befinden, nach dem Recht dieses Landes sie uberpruft und ihr Einverstandnis gegeben haben. Die Adoptierenden mussen beweiskraftige Unterlagen uber ihr Alter, ihren Familienstand, ihren Beruf, ihr Vermogen, ihre Gesundheit und daruber, ob sie Vorstrafen haben, vorlegen, die von berechtigten Organen des Landes, in dem sie sich befinden, ausgestellt worden sind; diese Unterlagen mussen von einer Behorde fur auswartige Beziehungen des Landes, in dem sie sich befinden, oder einem von dieser Behorde ermachtigten Organ legalisiert und von einer dortigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung der VR China legalisiert worden sein. Der Adoptierende muB mit dem, der das Kind zur Adoption 2011 gibt, eine schriftliche Vereinbarung treffen und [die Adoption 2011] personlich bei der Volksregierungsbehorde der Volksregierung auf Provinzstufe registrieren. (8) Wenn einer an der Adoption 2011sbeziehung Beteiligten deren offentliche Beurkundung verlangt, muB sie bei einem Notariat beurkundet werden, das von der Justizverwaltungsbehorde des Staatsrates als befahigt zu Beurkundungen mit Auslandsbezug festgestellt worden ist.(5)
§ 22 Wenn der Adoptierende und der, der ein Kind zur Adoption 2011 gibt, verlangen, daB uber die Adoption 2011 Stillschweigen bewahrt wird, mussen andere diesen Wunsch respektieren und durfen nichts bekannt werden lassen.
3. Kapitel: Wirkungen der Adoption 2011
§ 23 Mit dem Tag, an dem die Adoption 2011sbeziehung entsteht, werden auf die Rechte und Pflichten zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind die Rechtsvorschriften uber die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern angewandt; auf die Rechte und Pflichten zwischen Adoptivkind und nahen Verwandten der Adoptiveltern werden die Rechtsvorschriften uber die Beziehungen zwischen Kindern und nahen Verwandten der Eltern angewandt. Die Rechte und Pflichten zwischen dem Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern und anderen nahen Verwandten erloschen mit der Entstehung der Adoption 2011sbeziehung.
§ 24 Adoptivkinder konnen den Namen des Adoptivvaters oder den der Adoptivmutter erhalten; wenn sich die Beteiligten daruber einigen, konnen sie auch den ursprunglichen Namen behalten.
§ 25 Gegen § 55 der »Allgemeinen Grundsatze des Zivilrechts«(7) und Bestimmungen dieses Gesetzes verstoBende Adoption 2011shandlungen haben keine Rechtswirksamkeit. Wenn das Volksgericht die Unwirksamkeit einer Adoption 2011shandlung bestatigt hat, ist sie vom Zeitpunkt der Handlung an rechtsunwirksam.
4. Kapitel: Auflosung der Adoption 2011sbeziehung ex nunc
§ 26 Der Adoptierende darf vor der Volljahrigkeit des Adoptierten die Adoption 2011 nicht auflosen, ausgenommen dann, wenn der Adoptierende und der, der das Kind zur Adoption 2011 gegeben hat, die Auflosung vereinbaren; wenn das Adoptivkind zehn Jahre alt oder alter ist, muB sein Einverstandnis dazu eingeholt werden. Wenn der Adoptierende seine Pflicht, das Kind zu unterhalten(6), nicht erfullt, es miBhandelt, verstoBt oder mit anderen Handlungen die legalen Rechte und Interessen eines minderjahrigen Adoptivkindes verletzt, ist der, der das Kind zur Adoption 2011 gegeben hat, berechtigt, die Auflosung der Adoption 2011sbeziehung zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind zu verlangen. Wenn der Adoptierende und der, der das Kind zur Adoption 2011 gegeben hat, keine Vereinbarung uber die Auflosung der Adoption 2011sbeziehung erzielen konnen, kann Klage beim Volksgericht erhoben werden.
§ 27 Wenn sich die Beziehungen zwischen Adoptiveltern und einem erwachsenen Adoptivkind verschlechtern, und sie nicht mehr zusammenleben konnen, kann die Auflosung der Adoption 2011sbeziehung vereinbart werden. Wenn keine Vereinbarung uber die Auflosung der Adoption 2011sbeziehung erzielt werden kann, kann Klage beim Volksgericht erhoben werden.
§ 28 Wenn die Beteiligten durch Vereinbarung eine Adoption 2011sbeziehung auflosen, mussen sie bei der Volksregierungsbehorde das Verfahren zur Registrierung der Auflosung der Adoption 2011sbeziehung durchfuhren.
§ 29 Nach Auflosung der Adoption 2011sbeziehung erloschen die Rechte und Pflichten zwischen dem Adoptivkind und den Adoptiveltern und deren nahen Verwandten, und die Rechte und Pflichten in den Beziehungen zu den leiblichen Eltern und anderen nahen Verwandten leben wieder auf; aber ob die Rechte und Pflichten zwischen einem erwachsenen Adoptivkind und seinen leiblichen Eltern und anderen nahen Verwandten wiederaufleben oder nicht, kann in Verhandlungen bestimmt werden, .
§ 30 Nach Auflosung der Adoption 2011sbeziehung mussen von den Adoptiveltern unterhaltene(6) erwachsene Adoptivkinder Adoptiveltern, die nicht arbeitsfahig sind und keine [sonstige] Quelle fur ihren Lebensunterhalt haben, die Kosten des Lebensunterhalts zahlen. Wenn die Adoption 2011sbeziehung aufgelost wird, weil ein volljahriges Adoptivkind Adoptiveltern miBhandelt oder verstoBen hat, konnen die Adoptiveltern verlangen, daB das Adoptivkind die wahrend der Zeit der Adoption 2011 geleisteten Ausgaben fur [seinen] Lebensunterhalt und [seine] Erziehung erstattet. Wenn leibliche Eltern die Auflosung der Adoption 2011sbeziehung verlangen, konnen die Adoptiveltern von den leiblichen Eltern eine angemessene Erstattung der wahrend der Zeit der Adoption 2011 geleisteten Ausgaben fur Lebensunterhalt und Erziehung [des Kindes] verlangen, ausgenommen dann, wenn die Adoption 2011sbeziehung aufgelost wird, weil die Adoptiveltern das Adoptivkind miBhandelt oder verstoBen haben.
5. Kapitel: Rechtliche Verantwortung
§ 31 Wenn jemand unter dem Vorwand einer Adoption 2011 ein Kind entfuhrt und verkauft, wird seine strafrechtliche Verantwortung nach dem Recht verfolgt. Wer Kinder verstoBt, wird von der Offentlichen Sicherheitsbehorde [=der Polizei] mit einer GeldbuBe bestraft; wenn der Sachverhalt eine Straftat bildet, wird nach dem Gesetz die strafrechtliche Verantwortung verfolgt. Wenn jemand sein leibliches Kind verkauft, wird von der Offentlichen Sicherheitsbehorde das widerrechtlich Erlangte eingezogen und eine GeldbuBe verhangt; wenn der Sachverhalt eine Straftat bildet, wird nach dem Gesetz die strafrechtliche Verantwortung verfolgt.