Adoption 2011 Indien

1. Kinder, die fur eine internationale Adoption 2011 freigegeben werden konnen seit dem Jahr 2010

Die Haager Vertragsstaaten sind verpflichtet, fur ihre Kinder Unterbringungsmoglichkeiten im eigenen Land zu suchen und zu fordern. Kann dort keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption 2011 erwogen. In Indien konnen folgende Kinder von dieser Situation betroffen sein:

• Kranke oder/und behinderte Kinder
• Geschwister
• gesunde Kinder ab ca. 2 Jahren
• Geschwister/Zwillinge/usw. konnen nicht getrennt werden
• Zwei Kinder, die nicht verwandt sind, konnen nicht zur gleichen Zeit adoptiert werden.
• Die Zustimmung des Kindes zur Adoption 2011 muss soweit wie moglich eingeholt werden.

2. Voraussetzungen fur Adoptiveltern 2010

* Nur in Ausnahmefallen kann das addierte Alter beider Eltern hoher sein, wie z.B. bei der Adoption 2011 alterer Kinder oder von Kindern mit besonderen Bedurfnissen. Die Grunde mussen aber im Sozialbericht klar ersichtlich sein.

3. Allgemeine Hinweise

• Eltern mit indischem Pass oder mit indischer Herkunft werden bevorzugt behandelt (vgl. die Website 'Central Adoption 2011 Resource Agency CARA', Rubrik "Links").
• Schweizer, die schon langer als ein Jahr in Indien wohnen, mussen das Adoption 2011sverfahren in Indien starten.
• Das Kind kommt als Pflegekind in die Schweiz und kann erst nach der gesetzlichen Pflegezeit adoptiert werden.
• Eine Gebuhr von US$ 3'500 muss von den Eltern an die Recognised Indian Placement Agency RIPA durch die Vermittlungsstelle bezahlt werden. Es darf keine Spende verlangt werden.
• Kontakte zwischen den biologischen Eltern und den Adoptiveltern durfen nicht stattfinden.

4. Dokumentenliste der indischen Zentralen Behorde 2010

• Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoption 2011sdossiers die folgende Reihenfolge ein. Die Dokumente, die von der Vermittlungsstelle eingereicht werden mussen, werden hier nicht aufgelistet.
• Alle Dokumente, die nicht auf Englisch sind, mussen ubersetzt werden.
• Alle Dokumente mussen legalisiert werden und von der Vermittlungsstelle oder der Schweizer Zentralbehorde weitergeleitet werden.

Sozialbericht*
Aktuelle Photos der Adoptiveltern- und der Familie
Eheregisterauszug
Arztzeugnis uber die physische Gesundheit der Eltern
Dokumente uber die finanzielle Situation der Eltern
drei Referenzschreiben
Adoption 2011sverfugung von bereits adoptierten Kindern, falls vorhanden
Strafregisterauszug
Kopie der Geburtsurkunde / Pass, als Altersbeweis
Zustimmung der Zentralen Behorde (Eignungsbericht)
Dokumentation uber die Staatsburgerschaft / Nationalitat der Eltern
Verpflichtung der Enlisted Foreign Adoption 2011 Agency EFAA (Adoption 2011svermittlungsstelle) den auslandischen Staatsburger zu begleiten, so dass das Kind legal von den auslandischen Adoptiveltern gemass Gesetzgebung ihres Staates adoptiert wird, spatestens innerhalb zwei Jahren nach Ankunft des Kindes und sobald die Adoption 2011 wirksam ist; die zustandige Stelle stellt allen betroffenen Parteien beglaubigte Kopien der Adoption 2011sverfugung zu.
Verpflichtung der EFAA wahrend zwei Jahren oder bis zur vollstandigen Adoption 2011 oder bis zum Erwerb der Staatsangehorigkeit des Aufnahmestaates alle sechs Monate einen Bericht uber die Fortschritte des Kindes sowie ein neues Foto zu schicken.
Vollmacht der Eltern zugunsten eines mit dem Fall beauftragten Amtes oder Beamten der RIPA in Indien; aufgrund dieser Vollmacht sollte der Vertreter ermachtigt sein, die Falle im Namen des auslandischen Staatsburgers zu behandeln, wenn dieser nicht nach Indien reisen kann.
Verpflichtung der EFAA bei Auflosung der Familie fur das Kind zu sorgen und mit dem Einverstandnis der Central Adoption 2011 Resource Authority (CARA) eine andere geeignete Unterbringung zu finden. Nach Einholung der notigen Zustimmung der CARA, teilt die EFAA mit Hilfe der betroffenen RIPA dem fur die Vormundschaft zustandigen indischen Gericht die neue Unterbringung mit; diese Informationen werden allen betroffenen Parteien gemass Ziffer 6.7(b) mitgeteilt.
Verpflichtung der EFAA die Adoption 2011sgebuhren der betroffenen RIPA gemass Ziffer 5.17 der Weisung zu uberweisen.
Attestat der EFAA, das die Bewerbung des auslandischen Staatsburgers unterstutzt und belegt, dass die auslandischen Adoptiveltern das Kind unter Berucksichtigung der Gesetzgebung ihres Landes adoptieren konnen und das Kind eine Einreisebewilligung oder ein Einreisevisum erhalten wird.

* Der Sozialbericht sollte enthalten:

• Sozialer Status und Familienhintergrund
• Beschreibung des Hauses
• Lebensstandard
• gegenwartige Beziehung zwischen Ehemann und Ehefrau
• gegenwartige Beziehung zwischen Eltern und Kindern (falls vorhanden)
• Entwicklung von bereits adoptierten Kindern (falls vorhanden)
• gegenwartige Beziehung zwischen dem Paar und den Mitgliedern der jeweils anderen Familie
• Beschaftigungsstatus des Paares
• Anpassungen fur das Kind
• Schuleinrichtungen
• Annehmlichkeiten des Hauses
• Grunde zur Adoption 2011 eines indischen Kindes
• Haltung der Grosseltern und Verwandten zur Adoption 2011
• vorgesehene Plane fur das Adoptivkind
• rechtliche Stellung der Eltern

5. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behorde von Indien verlangt folgende Berichte uber die Integration und Entwicklung des Kindes:

•einen Bericht mit Fotos des Kindes pro Semester wahrend 2 Jahren oder mindestens bis die Adoption 2011 im Aufnahmestaat ausgesprochen wurde.

Diese Berichte mussen an CARA, an das indische Gericht, an die indische Botschaft sowie an die RIPA geschickt werden.