Ukraine Adoption 2011

Information zur Adoption 2011 von Kindern aus der Ukraine 2010

Die Ukraine hat das Haager Ubereinkommen uber den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption 2011 noch nicht ratifiziert, arbeitet aber bereits in Anlehnung an die Haager Konvention. So ist in Kiew das zentrale "Staatliche Department fur Adoption 2011 und Kinderrechtschutz" des Ministeriums fur Familie, Jugend und Sport eingerichtet, wo die zur Adoption 2011 freigegebenen Kinder zentral erfasst sind.

Die Kindervorschlage werden nur vor Ort im "Staatlichen Department fur Adoption 2011 und Kinderrechtschutz" den Bewerbern aus dem Ausland unterbreitet und nicht zu den Vermittlungsstellen im Ausland weitergeleitet. Das Subsidiaritatsprinzip nach der UN-Kinderrechts-Konvention wird jedoch jetzt schon eingehalten, indem man sich bemuht, mindestens ein Jahr lang im Heimatland Pflege- oder Adoptiveltern zu finden, bevor die Kinder fur eine Vermittlung ins Ausland freigegeben werden.

Kinder, die fur eine internationale Adoption 2011 freigegeben werden konnen

Um das Prinzip der Subsidiaritat bei der internationalen Adoption 2011 in der Ukraine zu gewahrleisten, verlangt die Gesetzgebung, dass fur Waisenkinder zuerst Unterbringungsmoglichkeiten im eigenen Land gesucht und gefordert werden. Kann dort innerhalb einer jahrigen Frist keine geeignete Familie gefunden werden, wird eine internationale Adoption 2011 erwogen. In der Regeln konnen folgende Kinder davon betroffen sein:

• Kranke und/oder behinderte Kinder
• Geschwister
• Gesunde Kinder im Alter von 1 - 7 Jahren oder alter

Achtung! Alle oder fast alle Kinder weisen eine Verzogerung in der Entwicklung auf.

Es ist empfehlenswert den Gesundheitszustand des Wunschkindes so zu formulieren: ein gesundes Kind oder ein Kind mit therapierbaren bzw. operierbaren Beeintrachtigungen

Allgemeine Hinweise

• Bewerber mit folgenden Krankheiten konnen nicht als Adoptiveltern in Betracht gezogen werden:
o Tuberkulose
o Erkrankungen der innere Organe, des Bewegungsapparates, ZNS in der Dekompensation
o Suchterkrankungen
o Akute Infektionserkrankungen, fur HIV-positiv getestete Personen besteht die Moglichkeit ein HIV-positiv getestetes Kind zu adoptieren!
o Psychische Erkrankungen und Unzurechnungsfahigkeit als Folge
o Alle Erkrankungen und Traumata, die zu der absoluten Arbeitsunfahigkeit fuhren
• Fur ein gesundes, ca. 3-jahriges Kind kann das Adoption 2011sverfahren bis 1.5 Jahre dauern. Bei Kindern uber 3 Jahren oder Geschwistern ist die Verfahrensdauer zum Teil kurzer, die Kinder mit einer Krankheit des III. und IV. Grades konnen praktisch ab Geburt adoptiert werden
• Im Ausland wohnende Staatsburger/innen aus dem Herkunftsland werden nicht bevorzugt behandelt
• Die Gesuche werden in deren Reihenfolge des Eingangs begutachtet.
• Die Gesuchsteller mussen innerhalb von 10 Tagen entscheiden, ob sie einen Kindervorschlag annehmen wollen.
• Das Adoptivkind behalt die ukrainische Staatsburgerschaft.

Das Vorgehen

1. Adoption 2011sdossier vorbereiten
2. Das Dossier nach Herkunftsland befordern
3. Sie werden zu einem Termin bei der zentralen Adoption 2011sbehorde in Kiew eingeladen
4. Unterbreitung des Kindsvorschlags

Rechte der Eltern:

• ausreichende Information uber das Kind
• unabhangige medizinische Begutachtung des Kindes

Pflichten:

• personliche Kontakte mit dem Kind
• sich mit der Dokumentation uber Kind vertraut machen
• Bescheid uber medizinische Begutachtung wissen und dies schriftlich bestatigen

5. Anweisung ins Heim zum Kindbesuch
6. Antrag zur Adoption 2011 bei der regionale Adoption 2011sbehorde stellen
7. Gerichtsverhandlung
8. Gerichtsbeschluss uber die Adoption 2011. Inkrafttreten nach 10 Tagen!
9. Vorbereitung der Ausreise des Kindes
10. Registrierung des Kindes innert 1 Monaten nach seine Ankunft im lokalen Konsulat.

Dokumentenliste fur Gesuchsteller

• Alle Dokumente mussen mit Apostille versehen und legalisiert sein.
• Alle Dokumente mussen in ukrainisch ubersetzt und legalisiert sein.
• Das Dossier ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gultig

1. Schriftliches Gesuch
2. Passkopie und ev. Aufenthaltsbewilligung
3. Kopie der Heiratsurkunde, wenn die Adoption 2011swilligen nicht verheiratet sind, schriftliche Zustimmung des Partners/der Partnerin
4. Arztzeugnisse uber die physische und psychische Gesundheit (Forma 4)
5. Dokumente uber die wirtschaftliche Leistungsfahigkeit und finanziellen Verhaltnisse
6. Arbeitsbestatigung, Angabe des Lohnes, Steuererklarung etc.
7. Beleg fur Wohnsituation (Kaufvertrag fur Eigentumer und Mietvertrag fur Mieter)
8. Auszuge aus dem Strafregister
9. Sozialbericht
10. Provisorische Bewilligung zur Aufnahme eines Kindes im Hinblick auf eine Adoption 2011/Adoption 2011sbewilligung der zustandigen kantonalen Behorde
11. Provisorische Einreisegenehmigung fur Adoptiertes Kind des Migrationsamtes
12. Verpflichtungserklarung der Bewerber uber Bereitschaft zur Meldepflicht und fur Kinderbesuche der ukrainischen Aufsichtsbehorde
13. Garantieschreiben der Vermittlungsstelle uber Qualitatssicherung der Vorbereitung von Adoption 2011sbewerbern und Ubernahme der postadoptiven Kontrolle

Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die zentrale Behorde der Ukraine verlangt:

• Registrierung des Kindes im ukrainischen Konsulat nach der Einreise innerhalb von 1 Monat.
• Jahrliche Berichte uber die Integration und Entwicklung des Kindes bis 18. Lebensjahr
• Ermoglichen der ukrainischen Aufsichtsbehorde und Vermittlungsstelle das Adoptivkind zu besuchen (nach Bedarf)